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Kinder, die außerhalb Hamburgs wohnen

  Kita Graf-Johann-Weg

Die Kitas der 'Vereinigung' nehmen im Einzelfall auch Kinder auf, deren Familien nicht in der Stadt Hamburg, sondern in den angrenzenden Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins und Niedersachsens wohnen. Dies kann sinnvoll sein, wenn die Kita am Stadtrand und in der Nähe des Wohnorts der Eltern liegt, oder wenn ein Elternteil in Hamburg arbeitet und das Kind auf dem Arbeitsweg in die Kita bringen und abholen kann.

Die hamburgischen Jugendämter sind für diese Kinder nicht zuständig. Daher benötigen wir (statt der hamburgischen Kita-Gutscheine) für diesen Fall eine Kostenübernahmeerklärung der Stadt oder Gemeinde, in der die Familie wohnt. Aus der Kostenübernahmeerklärung muss hervorgehen, welche Leistungsart (z.B. "Krippe 6 Stunden") bewilligt wird, und wie hoch der finanzielle Eigenanteil der Eltern anzusetzen ist.

Ob die Wohnort-Gemeinde eine Kostenübernahmeerklärung abgibt, hängt meistens davon ab, ob es vor Ort einen geeigneten Kita-Platz gibt, und welche Regeln in der Stadt oder Gemeinde generell für die Bewilligung von Kita-Leistungen gelten.

Falls Eltern aus dem Hamburger Umland einen Kita Platz bei der 'Vereinigung' ohne öffentliche Förderung in Anspruch nehmen und komplett aus privaten Mitteln bezahlen wollen, so gelten hierfür die gleichen Regelungen wie für hamburgische Eltern. Weiteres finden Sie auf der Seite "Privat finanzierte Betreuung".