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Bewilligung und KostenWenn die Kita-Betreuung Ihres Kindes von der Stadt Hamburg bezuschusst werden soll, benötigen Sie einen Kita-Gutschein . Den Antrag auf einen Gutschein stellen Sie beim Jugendamt des für Sie zuständigen hamburgischen Bezirksamtes. Die Jugendämter vergeben die Gutscheine nach bestimmten Kriterien (wie z.B. Berufstätigkeit der Eltern), die durch Gesetz und Rechtsverordnung festgelegt sind. Auf dem Gutschein wird angegeben, welche Leistung Sie für Ihr Kind beanspruchen können (z.B. "Krippe 8 Stunden") und welchen finanziellen Beitrag Sie selbst zu den Betreuungskosten leisten müssen. Die Kita, in der Ihr Kind betreut werden soll, wird auf dem Gutschein nicht festgelegt. Sie können selbst eine Kita auswählen, und - wenn dort ein Platz frei ist - mit der Kita-Leitung die Aufnahme Ihres Kindes vereinbaren und einen Betreuungsvertrag schließen. Unterstützung bei der Kita-Suche bekommen Sie auf den Seiten "Freie Plätze heute" und "178 Kitas zur Auswahl" . Einzelheiten zur Antragstellung, zu den Bewilligungskriterien und zu den Kosten finden Sie im folgenden Text. In all diesen Fragen geben Ihnen die Leitungskräfte unserer Kitas Rat und Unterstützung. Sie können gerne schon vor allen Behördengängen mit der Kita, die Sie interessiert, Kontakt aufnehmen. Wir helfen Ihnen weiter.
Zuständigkeiten - Wo werden die Kita-Gutscheine ausgestellt?
Wir von der 'Vereinigung' betreiben Kindertagesstätten und sind verantwortlich für die Zuverlässigkeit der Betreuung und für die gute pädagogische Förderung der Kinder. Ein Gutschein für die Betreuung Ihres Kindes kann aber nicht von uns ausgestellt werden, sondern nur vom zuständigen Jugendamt . Den Kita-Gutschein für Ihr Kind müssen Sie schriftlich beantragen - und zwar beim Jugendamt in dem Hamburger Bezirk, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben (oder genauer: in dem das Kind seinen Wohnsitz hat). Ein Klick hier liefert Ihnen die Anschriften und Telefonnummern der Jugendämter. Leistungsarten: Welche Arten von Gutscheinen gibt es? Die Kita-Gutscheine unterscheiden sich nach der Altersstufe der Kinder und nach dem zeitlichen Umfang der Betreuung pro Tag. Diese Arten von Gutscheinen gibt es:
Die Hort-Betreuung für Schulkinder beginnt ab 13 Uhr. Auf Wunsch können auch Stunden vor 8 Uhr in Anspruch genommen werden. Mit einem Gutschein für "Hort 5 Stunden" kann ein Kind z.B. von 7 bis 8 Uhr und von 13 bis 17 Uhr in der Kita betreut werden. In den Schulferien schließen alle Stufen der Hortbetreuung zusätzlich auch die Zeit von 8 bis 13 Uhr ein. Wenn Ihr Kind eine Vorschulklasse besucht, können Sie einen Gutschein für eine Anschlussbetreuung an die Vorschule im zeitlichen Umfang von 2, 3 5 oder 7 Stunden pro Tag beantragen. Auch diese Gutscheine schließen in den Schulferien zusätzlich eine Betreuung von 8 bis 13 Uhr ein. Für behinderte Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren gibt es besondere Angebote. Mehr darüber finden Sie auf der Seite "Behinderte Kinder" . Bewilligungskriterien - Wer bekommt einen Kita-Gutschein? Wer einen Kita-Gutschein bekommt, ist im Hamburgischen Kinderbetreuungsgesetz und den darauf aufbauenden Verwaltungsvorschriften geregelt.
Welche Bewilligungsgründe bei Ihnen zutreffen, müssen Sie im Antrag an das Jugendamt angeben. Wichtig ist auch, dass Sie deutlich machen, wie viel Betreuungszeit Sie für Ihr Kind benötigen . Wenn Sie z.B. schwankende Arbeitszeiten haben oder über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus häufig Überstunden machen müssen, dann sollten Sie dies gegenüber dem Jugendamt auch deutlich machen und einen Gutschein beantragen, der Ihren zeitlichen Bedarfen entspricht. Die hamburgischen Jugendämter stellen Gutscheine nur für Kinder aus, die ihren Wohnsitz in Hamburg haben. Die Kitas der 'Vereinigung' nehmen aber, wenn Plätze frei sind, auch Kinder von außerhalb Hamburgs auf. Ein Klick hier liefert Ihnen weitere Infos zur Betreuung außerhamburgischer Kinder. Elternbeiträge - Wie funktioniert das Beitragssystem?
Der größte Teil der Kosten der Kindertagesbetreuung wird von der Stadt Hamburg getragen. Es ist jedoch gesetzlich geregelt, dass die Eltern einen "Familieneigenanteil" zu tragen haben, den wir als Elternbeitrag bezeichnen. Der Elternbeitrag wird bei der Bewilligung des Gutscheins vom Jugendamt festgesetzt, und muss monatlich bezahlt werden. Seine Höhe wird auf dem Gutschein angegeben. Die Höhe des Beitrags hängt davon ab, Zu 2.: Als Familienmitglieder zählen das Kind selbst, seine Eltern und die mit ihnen zusammenlebenden weiteren Kinder. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so zählt nur dieser zum Haushalt. Zu 3.: Die Elternbeiträge sind für kürzere tägliche Betreuungszeiten niedriger als für längere Betreuungszeiten (für 4 Stunden also z.B. niedriger als für 8 Stunden). Außerdem sind Beiträge für die Betreuung im Schulkindalter niedriger als für die Betreuung jüngerer Kinder. Beitragstabellen - Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Sie können hier einen Einblick in die offiziellen Beitragstabellen nehmen, mit denen die Jugendämter arbeiten. Die Tabellen enthalten jeweils den Beitrag, der bei Betreuung eines einzelnen Kindes erhoben wird. Bei Betreuung mehrerer Geschwister sind noch die oben genannten Vergünstigungen ("Geschwisterkind-Regelung") zu berücksichtigen. Unser Online-Beitragsrechner hilft Ihnen, die Beiträge für Ihren persönlichen Fall richtig zu ermitteln.
In Fällen, in denen die aus den Tabellen ermittelten Elternbeiträge eine unzumutbare Härte (nach den Maßstäben des Bundessozialhilfegesetzes) darstellen, können die Familien eine Absenkung der Beiträge beantragen. Für die Betreuung behinderter Kinder ist - unabhängig vom Einkommen - stets nur ein Mindestbeitrag zu zahlen, der zur Zeit 31 Euro pro Monat beträgt.
Betreuungsverträge: Was wird zwischen Eltern und Kita geregelt?
Wenn Sie den Kita-Gutschein in unserer Kita einlösen, wird zwischen Ihnen und der Kita ein Betreuungsvertrag nach den Vorschriften des hamburgischen Kita-Gesetzes abgeschlossen. Dieser Vertrag ist die Voraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes und regelt die Pflichten und Rechte der Kita und der Eltern. Beispielsweise sichern wir Ihnen zu, dass die Kita montags bis freitags planmäßig das ganze Jahr hindurch geöffnet bleibt - bis auf Feiertage und maximal 7 einzelne Schließungstage im Jahr, die rechtzeitig angekündigt werden. Weiterhin wird die Zahlungsweise des Elternbeitrags geregelt, und es wird das Recht der Eltern festgehalten, den Betreuungsvertrag unter Einhaltung bestimmter Fristen zu kündigen. Den vollständigen Text des Betreuungsvertrages stellt Ihnen jede Kita-Leitung gerne zur Verfügung. Nach dem ersten Gutschein: Wie geht es weiter? Die Kita-Gutscheine gelten meistens für die Dauer eines Jahres. Ein neuer Gutschein muss durch die Eltern rechtzeitig im Voraus beantragt werden . Dabei müssen erneut Unterlagen beigefügt werden, aus denen die Höhe des Familieneinkommens hervorgeht, da der Elternbeitrag ggf. neu festgesetzt wird. Wenn der neue Gutschein nicht rechtzeitig vorgelegt wird, kann die Betreuung leider nicht fortgesetzt werden. Wir empfehlen daher, den Antrag auf einen neuen Gutschein möglichst drei Monate vor Ablauf des alten zu stellen. Das Jugendamt prüft bei jedem neuen Antrag, ob ein Bedarf nach den genannten Bewilligungskriterien weiter besteht. Dazu sollten Sie folgendes wissen:
Privat finanzierte Leistungen: Was ist ohne Gutschein möglich? Wenn Sie einen Kita-Gutschein erhalten, bedeutet dies, dass ein Großteil der Kita-Kosten durch die Stadt Hamburg getragen wird. Es gibt aber auch Möglichkeiten, Kita-Leistungen ohne öffentliche Förderung privat zu bezahlen. Für nähere Informationen klicken Sie bitte auf die folgenden Links: Wie Sie sehen, sind die Regeln zur Bewilligung von Kita-Gutscheinen und zu den Kosten der Kita-Betreuung nicht ganz einfach. Unsere Kita-Leitungen kennen sich in diesen Fragen aus. Nehmen Sie einfach mit einer Kita der 'Vereinigung' in Ihrer Nähe Kontakt auf - schon bevor Sie einen Gutschein beantragen. Wir beraten Sie gerne.
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